Terms of Service

Nutzungsbedingungen für die Empfehlungsgeber-App

  1. Zweck der App

Die Empfehlungsgeber-App dient dazu, Empfehlungen von Personen oder Immobilien einfach, transparent und nachvollziehbar zu erfassen, zuzuordnen und zu bearbeiten.

Über die App können Empfehlungsgeber Hinweise auf mögliche Immobilienverkäufe, Vermietungen, Bewertungen oder sonstige immobilienbezogene Anliegen einreichen.

Die App soll die Zusammenarbeit zwischen Empfehlungsgebern, Immobilienmaklern, Franchisenehmern und der PIB Pienzenauer Immobilien GmbH übersichtlich, effektiv und effizient gestalten.

  1. Betreiber und beteiligte Stellen

Die Empfehlungsgeber-App wird im Pienzenauer-Netzwerk genutzt.

Beteiligt sein können insbesondere:

PIB Pienzenauer Immobilien GmbH Eugen-Sänger-Ring 13 85649 Brunnthal

der jeweils in der App angezeigte Immobilienmakler

PIB Pienzenauer Immobilien GmbH, PIB Pienzenauer Immobilien GmbH

Eugen-Sänger-Ring 13 85649 Brunnthal als selbstständige/r Vertragspartner/in der PIB Pienzenauer Immobilien GmbH

sowie deren Franchisenehmer, soweit der Immobilienmakler einem Franchise-Standort zugeordnet ist oder als Untervermittler beziehungsweise Untermakler eines Franchisenehmers der PIB Pienzenauer Immobilien GmbH tätig wird.

Die konkrete Bearbeitung einer Empfehlung erfolgt durch den jeweils zuständigen Immobilienmakler, Franchisenehmer oder eine andere geeignete Ansprechperson innerhalb des Pienzenauer-Netzwerks.

  1. Verhältnis zur Empfehlungsgebervereinbarung

Diese Nutzungsbedingungen regeln ausschließlich die Nutzung der Empfehlungsgeber-App.

Ob und unter welchen Voraussetzungen ein Anspruch auf ein Beteiligungshonorar entsteht, richtet sich ausschließlich nach der jeweils akzeptierten Empfehlungsgebervereinbarung.

Durch die bloße Registrierung in der App, die Nutzung der App oder die Einreichung einer Empfehlung entsteht noch kein Anspruch auf ein Beteiligungshonorar.

Ein Anspruch auf Beteiligungshonorar besteht nur, wenn die Voraussetzungen der Empfehlungsgebervereinbarung erfüllt sind.

Die PIB Pienzenauer Immobilien GmbH schuldet kein Beteiligungshonorar, sofern sie nicht ausdrücklich selbst Vertragspartnerin der jeweiligen Empfehlungsgebervereinbarung ist.

  1. Registrierung und Nutzerkonto

Für die Nutzung der Empfehlungsgeber-App kann eine Registrierung erforderlich sein.

Der Empfehlungsgeber verpflichtet sich, bei der Registrierung vollständige und wahrheitsgemäße Angaben zu machen und diese bei Änderungen zu aktualisieren.

Der Zugang zur App ist personenbezogen. Zugangsdaten dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.

Der Empfehlungsgeber ist verpflichtet, seine Zugangsdaten sorgfältig zu behandeln und vor dem Zugriff unbefugter Dritter zu schützen.

Besteht der Verdacht, dass Zugangsdaten unbefugt genutzt wurden, ist der zuständige Ansprechpartner unverzüglich zu informieren.

  1. Einreichung von Empfehlungen

Empfehlungen sind möglichst vollständig, richtig und nachvollziehbar einzureichen.

Der Empfehlungsgeber darf nur solche Empfehlungen einreichen, bei denen ein tatsächlicher Bezug zu einer möglichen Immobilientransaktion, Vermietung, Bewertung oder sonstigen immobilienbezogenen Beratung besteht.

Der Empfehlungsgeber darf keine bewusst falschen, erfundenen, missbräuchlichen oder irreführenden Empfehlungen einreichen.

Der Empfehlungsgeber bestätigt bei der Einreichung einer Empfehlung, dass die empfohlene Person mit der Weitergabe ihrer Kontaktdaten und einer Kontaktaufnahme durch den zuständigen Immobilienmakler einverstanden ist, sofern personenbezogene Daten einer dritten Person übermittelt werden.

  1. Zulässige Nutzung

Die App darf ausschließlich für die vorgesehenen Zwecke des Empfehlungsgeberprogramms genutzt werden.

Nicht erlaubt ist insbesondere:

die Einreichung bewusst falscher oder erfundener Empfehlungen,

die Einreichung von Kontaktdaten ohne entsprechende Berechtigung oder Einverständnis der betroffenen Person,

die Nutzung der App für Spam, Massenmeldungen oder sonstige missbräuchliche Zwecke,

die Weitergabe eigener Zugangsdaten an Dritte,

der Versuch, technische Schutzmaßnahmen der App zu umgehen,

die Nutzung der App zur Verbreitung rechtswidriger, beleidigender, irreführender oder sonst unzulässiger Inhalte.

  1. Rolle des Empfehlungsgebers

Der Empfehlungsgeber nutzt die App ausschließlich zur Abgabe von Hinweisen oder zur Herstellung eines Erstkontakts.

Der Empfehlungsgeber ist durch die Nutzung der App nicht berechtigt, Maklerleistungen zu erbringen, Vertragsverhandlungen zu führen, Exposés zu versenden, Objektbesichtigungen durchzuführen, Kauf- oder Mietpreise einzuschätzen, Beratungen vorzunehmen oder im Namen eines Immobilienmaklers, Franchisenehmers oder der PIB Pienzenauer Immobilien GmbH Erklärungen abzugeben.

Die gesamte immobilienbezogene Beratung, Bewertung, Vermittlung, Verhandlung und Abwicklung erfolgt ausschließlich durch den zuständigen Immobilienmakler beziehungsweise die zuständige Ansprechperson innerhalb des Pienzenauer-Netzwerks.

  1. Prüfung und Bearbeitung von Empfehlungen

Eingereichte Empfehlungen werden geprüft und dem zuständigen Immobilienmakler, Franchisenehmer oder einer anderen geeigneten Ansprechperson innerhalb des Pienzenauer-Netzwerks zugeordnet.

Eine eingereichte Empfehlung begründet keinen Anspruch darauf, dass die Empfehlung angenommen, bearbeitet oder zu einem Maklerauftrag geführt wird.

Die Bearbeitung kann abgelehnt werden, insbesondere wenn die Empfehlung unvollständig, unzutreffend, bereits bekannt, mehrfach eingereicht oder aus sonstigen Gründen nicht verwertbar ist.

Maßgeblich für eine mögliche spätere Vergütung ist ausschließlich die Empfehlungsgebervereinbarung.

  1. Verfügbarkeit und technische Änderungen

Es wird angestrebt, die Empfehlungsgeber-App zuverlässig und nutzerfreundlich bereitzustellen.

Eine jederzeitige, ununterbrochene oder fehlerfreie Verfügbarkeit der App kann jedoch nicht garantiert werden.

Die App kann zeitweise eingeschränkt oder nicht verfügbar sein, insbesondere aufgrund von Wartungsarbeiten, technischen Störungen, Sicherheitsmaßnahmen oder Weiterentwicklungen.

Funktionen der App können angepasst, erweitert, eingeschränkt oder ersetzt werden, soweit dies für den Betrieb, die Sicherheit, die Weiterentwicklung oder die Verbesserung der App erforderlich ist.

  1. Sperrung oder Einschränkung des Zugangs

Der Zugang zur App kann vorübergehend oder dauerhaft eingeschränkt oder gesperrt werden, wenn ein berechtigter Grund vorliegt.

Ein berechtigter Grund liegt insbesondere vor bei:

missbräuchlicher Nutzung der App,

bewusst falschen oder irreführenden Angaben,

Verstoß gegen diese Nutzungsbedingungen,

Verstoß gegen die Empfehlungsgebervereinbarung,

unbefugter Weitergabe von Zugangsdaten,

Verdacht auf rechtswidrige Nutzung,

technischen oder sicherheitsrelevanten Gründen.

Eine Sperrung oder Einschränkung lässt etwaige Ansprüche aus bereits wirksam entstandenen Beteiligungshonoraren nach Maßgabe der Empfehlungsgebervereinbarung unberührt.

  1. Datenschutz

Für die Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit der Nutzung der Empfehlungsgeber-App gelten die Datenschutzhinweise zur Empfehlungsgeber-App sowie ergänzend die allgemeine Datenschutzerklärung.

Die Datenschutzhinweise werden im Rahmen der Registrierung bereitgestellt.

Soweit für einzelne Verarbeitungsvorgänge eine Einwilligung erforderlich ist, wird diese gesondert eingeholt.

  1. Kommunikation

Mitteilungen im Zusammenhang mit der App, der Registrierung, eingereichten Empfehlungen oder der Bearbeitung von Empfehlungen können über die in der App angegebenen Kontaktdaten erfolgen.

Der Empfehlungsgeber ist dafür verantwortlich, seine Kontaktdaten aktuell zu halten.

Rechtlich erhebliche Erklärungen können in Textform erfolgen, insbesondere per E-Mail oder über eine entsprechende Funktion innerhalb der App, soweit gesetzlich keine strengere Form vorgeschrieben ist.

  1. Änderungen der Nutzungsbedingungen

Diese Nutzungsbedingungen können angepasst werden, wenn dies aufgrund rechtlicher, technischer oder organisatorischer Änderungen erforderlich ist.

Die jeweils aktuelle Fassung wird in der App bereitgestellt.

Wesentliche Änderungen werden dem Empfehlungsgeber in geeigneter Weise mitgeteilt.

Nutzen Empfehlungsgeber die App nach Mitteilung geänderter Nutzungsbedingungen weiter, kann die weitere Nutzung von der Zustimmung zur geänderten Fassung abhängig gemacht werden.

Bereits entstandene Ansprüche aus einer Empfehlungsgebervereinbarung bleiben von Änderungen dieser Nutzungsbedingungen unberührt.

  1. Schlussbestimmungen

Diese Nutzungsbedingungen begründen keine Maklerstellung des Empfehlungsgebers und keinen Anspruch auf Abschluss, Annahme oder erfolgreiche Bearbeitung einer Empfehlung.

Ansprüche auf Beteiligungshonorar ergeben sich ausschließlich aus der jeweils gültigen Empfehlungsgebervereinbarung.

Sollte eine Bestimmung dieser Nutzungsbedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll, soweit rechtlich zulässig, eine Regelung treten, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung möglichst nahekommt